( EStG § 16 Abs 1 Z 6 ) Übt ein unselbständiger Spitalsarzt am Beschäftigungsort auch eine selbständige Tätigkeit aus, sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Einkunftsart anzusetzen, bei der die Veranlassung im Vordergrund steht.
VwGH 95/14/0156 v. 28.01.1997