Die Beihilfenregelung für Krankenanstalten und Ärzte gemeinschaftswidrig? Artikel von Mag. Helmut Moritz, Graz. Die Beihilfenregelung zur Kompensation der unechten Steuerbefreiung für Krankenanstalten, Ärzte und Sozialversicherungen erscheint nach Ansicht des Verfassers eu-widrig. Durch die Tatsache, dass sie wirtschaftlich gesehen den Vorsteuerabzug ersetzt, der von der Sechsten Richtlinie nicht vorgesehen ist, bewirkt sie eine Umgehung des Gemeinschaftsrechts, die auch nicht gerechtfertigt werden kann, wenn die Regelung zu keinen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führt. (SWI 1997/114, Heft 3)