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Kündigungsschutz neurotischer Behinderter

ArbeitsrechtARD 4826/11/97 Heft 4826 v. 25.3.1997

( BEinstG § 8 ) Ist ein neurotisch er Behinderter für vorhandene Arbeitsplätze eines Betriebes nicht mehr geeignet, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen den psychiatrische n Kautelen (Vorsichtsmaßregeln) entsprechenden Ersatzarbeitsplatz zu schaffen.

VwGH 93/09/0269 v. 18.01.1996

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