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Provision und Ausgleichsanspruch nach vorzeitiger Beendigung eines Handelsvertretervertrages

ArbeitsrechtARD 4826/7/97 Heft 4826 v. 25.3.1997

( HVertrG § 23, § 24 ) Ein Handelsvertreter hat Anspruch auf Provisionen, wenn er vertragsgemäß „verdienstlich“ geworden ist. Wird sein Handelsvertretervertrag ungerechtfertigt vorzeitig aufgelöst, ist bei Bemessung seines Schadenersatzanspruchs von jenem Verdienstentgang auszugehen, der bis zum nächsten Kündigungstermin zu erwarten gewesen wäre. Hinsichtlich seines Ausgleichsanspruchs sind bei der Bemessung nach Billigkeit Besonderheiten der vermittelten Geschäftsbeziehung zu berücksichtigen.

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