( ASVG § 254 Abs 1, § 255, § 236 ) Ist die Wartezeit für eine Invaliditätspension nicht erfüllt, muss das medizinische Leistungskalkül des Invaliden auch nicht von Amts wegen erhoben werden. OGH 10 Ob S 2171/96d v. 25.06.1996.
( ASVG § 254 Abs 1, § 255, § 236 ) Ist die Wartezeit für eine Invaliditätspension nicht erfüllt, muss das medizinische Leistungskalkül des Invaliden auch nicht von Amts wegen erhoben werden. OGH 10 Ob S 2171/96d v. 25.06.1996.