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ASVG § 175 Abs 1

SozialversicherungARD 4824/33/97 Heft 4824 v. 18.3.1997

( ASVG § 175 Abs 1 ) Ein einmal im Jahr stattfindendes Fussballturnier, für das auch nicht besonders intensiv trainiert wird, erfüllt die Kriterien eines unfallversicherungsgeschützt en betrieblichen Ausgleichssport s nicht. Die Ausgleichsfunktion, wie sie bei sportlicher Betätigung in Gestalt von Gymnastik, Lockerungsübungen u.dgl. zutage tritt, tritt dabei völlig in den Hintergrund. OLG Wien 10 Rs 102/95 v. 25.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)

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