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ASVG § 123 Abs 4

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4824/9/97 Heft 4824 v. 18.3.1997

( ASVG § 123 Abs 4 ) Ein bereits im Volksschulalter eingetretenes unüberwindbares Hindernis (Wiederholung der ersten Volksschulklasse infolge mangelnder Deutschkenntnisse des Kindes) ist geeignet, die Kindeseigenschaft entsprechend zu verlängern. LG Feldkirch 34 Cgs 117/94 v. 12.10.1995. (ZAS Jud. 1/1997)

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