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ABGB § 1157

RechtsmittelerledigungenARD 4823/5/97 Heft 4823 v. 14.3.1997

( ABGB § 1157 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 8 Ra 165/96k v. 23. 9. 1996 = ARD 4787/4/96, mit dem das Urteil des ASG Wien 23 Cga 247/93y v. 1. 12. 1995 = ARD 4772/4/96, betreffend Unterbringung von Arbeitnehmern auf einer Dienstreise in Doppelzimmer n und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 1/97f v. 15.01.1997.

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