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Freigabe von Eishockeyspielern

BetriebswichtigesARD 4820/34/97 Heft 4820 v. 4.3.1997

( EO § 381 ) Die Freigabe eines Eishockeyspieler s durch seinen Verein kann durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.

OGH 9 Ob A 28/96 v. 27.03.1996

Wird die Verwendung eines Eishockeyspieler s bei einem anderen Verein durch die Verweigerung der Freigabe grundlos blockiert, ist der auf den Einzelvertrag gegründete Anspruch des Spielers berechtigt, seinen Verein durch einstweilige Verfügung zu allen Rechtshandlungen zu veranlassen, die zu seiner Freigabe führen. Die Gefährdung ergibt sich schon aus der Nichteinhaltung der Meldevorschriften durch den Verein und aus dem Umstand, dass der Spieler nicht gezwungen ist, vor Durchsetzung seiner aus dem Dienstvertrag mit dem Verein abgeleiteten Ansprüche auf Abmeldung oder Freigabe gegen andere Vereine oder den Österreichischen Eishockeyverband, mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, klageweise die Nichtigkeit der vom Österreichischen Eishockeyverband aufgestellten Meldevorschriften geltend zu machen.

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