( GSpG § 1 ) Die Frage, ob bei einem Kartenspiel ein gebührenpflichtiges Glücksspiel vorliegt oder ein Geschicklichkeitsspiel, kann immer nur im Einzelfall und unter Umständen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens beurteilt werden.
VwGH 95/16/0047 (AW 95/16/0005) v. 18.12.1995