vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 105 Abs 3, § 121 Z 1, MSchG § 10 Abs 3

ArbeitsrechtARD 4820/25/97 Heft 4820 v. 4.3.1997

( ArbVG § 105 Abs 3, § 121 Z 1, MSchG § 10 Abs 3 ) Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn es sich um eine endgültige, abschließende Planung handelt; daran fehlt es, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch über eine Betriebsveräußerung verhandelt wird. Bundesarbeitsgericht/BRD 2 AZR 477/95 v. 10.10.1996. (Betriebs-Berater 1997/212, Heft 4)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte