Nach dem KV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe Österreichs bzw. für Angestellte des Gewerbes sowie nach auf statistischen Durchschnittswerten basierenden Berechnungen - insbesondere bei den Nichtanwesenheitszeiten und den sonstigen Kosten - ergeben sich zum Stand 1. 1. 1997 für Lohn- und Gehaltsnebenkosten folgende Sätze: