( ASVG § 253d ) Ein Dienstnehmer, der bereits bei Aufnahme seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit invalid bzw. berufsunfähig war, hat auch bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen keinen Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
OGH 10 Ob S 32/96 v. 27.02.1996