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Kündigungsschutz von Karenzurlaubswerbern

ArbeitsrechtARD 4819/14/97 Heft 4819 v. 28.2.1997

( EKUG § 6 Abs 4, MSchG § 10 Abs 3 ) Bei Kündigung eines Karenzwerber s im ersten Lebensjahr des Kindes ist bei Stilllegung einer Betriebsabteilung kein Sozialvergleich, aber eine Interessenabwägung nach strengeren Maßstäben als nach dem ArbVG durchzuführen, wobei die Lohnkosten des Karenzwerber s bei Beurteilung eines Schadens für den Betrieb unberücksichtigt bleiben.

ASG Wien 31 Cga 33/96s v. 23.10.1996, rk.

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