Verordnung des BMAS; BGBl II 1997/54, ausgegeben am 20. 2. 1997
Die Höhe der gemäß § 9a Abs 1 BEinstG zu gewährenden Prämie beträgt für das Kalenderjahr 1997 für jeden über die Pflichtzahl hinaus oder von einem nicht einstellungspflichtigen Arbeitgeber beschäftigten begünstigten Behinderten monatlich S 879,-.