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Feststellung der Prämie nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 1997

Betriebswichtige GesetzeARD 4819/2/97 Heft 4819 v. 28.2.1997

Verordnung des BMAS; BGBl II 1997/54, ausgegeben am 20. 2. 1997

Die Höhe der gemäß § 9a Abs 1 BEinstG zu gewährenden Prämie beträgt für das Kalenderjahr 1997 für jeden über die Pflichtzahl hinaus oder von einem nicht einstellungspflichtigen Arbeitgeber beschäftigten begünstigten Behinderten monatlich S 879,-.

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