( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Die Absicht des Arbeitgebers, die Lohnkosten zu senken und sich durch eine Beschäftigung von Arbeitnehmern nach ausländischem Recht von den Bindungen des deutschen Arbeits- und Sozialrechts zu lösen, rechtfertigt keine Kündigung. Bundesarbeitsgericht/BRD 2 AZR 200/96 v. 26.09.1996. (Betriebs-Berater 1997/260, Heft 5)