( ABGB § 1157, § 1298 ) Hängt eine Anrechnung von Vordienstzeiten nach dem Kollektivvertrag von der Vorlage von Dienstzeugnissen ab, hat der Arbeitgeber, in Erfüllung auch seiner vorvertraglich en Fürsorgepflicht, den Arbeitnehmer dazu anzuleiten.
ASG Wien 4 Cga 213/95m v. 24.04.1996