( EStG § 34 ) Stellt das Schulgeld für eine Privatschule keinen zwangsläufig erwachsenen Unterhaltsaufwand dar, kann ein „Schulgeldabsetzbetrag“ keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden. VwGH 96/15/0092 v. 10.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)