( BAO § 9 ) Auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten vermag den Geschäftsführer einer GmbH hinsichtlich seiner Abgabenhaftung nicht zu exkulpieren (entschuldigen). Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Geschäftsführers. VwGH 94/15/0122 v. 10.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)