( GlbG § 2 Abs 1, EG-Vertrag Art 119 ) Der Anspruch eines Arbeitnehmers, der als Teilzeitbeschäftigter von einem Betriebspensionssystem ausgeschlossen ist, auf Anschluss an dieses Betriebspensionssystem unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.
EuGH Rs. C-435/93 v. 24.10.1996,FallDietz