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Steuerbefreiungen im Kommunalsteuergesetz

Lohnsteuer und AbgabenARD 4811/32/97 Heft 4811 v. 31.1.1997

( KommStG § 1, § 8 Z 1 ) Der Steuertatbestand des § 1 KommStG 1993 ["Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind."] erscheint angesichts der umfassenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden persönlichen Steuerbefreiung der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) durch § 8 Z 1 KommStG vorläufig gleichheitswidrig.

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