( AngG § 16, ASVG § 49 Abs 2 ) Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz, dass Sonderzahlungen für entgeltfreie Dienstzeiten nicht gebühren, so dass der Kollektivvertrag Günstigeres nicht ausdrücklich regeln muss.
( AngG § 16, ASVG § 49 Abs 2 ) Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz, dass Sonderzahlungen für entgeltfreie Dienstzeiten nicht gebühren, so dass der Kollektivvertrag Günstigeres nicht ausdrücklich regeln muss.