( AVRAG § 3, ArbVG § 105 Abs 3, RL 77/187/EWG ) Die Aufkündigung eines Dienstverhältnisses im Zuge eines Betriebsübergangs kann aus zwingenden wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen auch rechtswirksam erfolgen.
OLG Wien 8 Ra 281/96v v. 11.12.1996,Revision zulässig