( Wr. SHG § 8, § 37a ) Die Einstellung der Sozialhilfe auf Grund eines realitätsfernen Artikels in einem Boulevardblatt („Die ganze Woche“) ist rechtswidrig. Der Umstand allein, dass ein Sozialhilfeempfänger während der Zeit der Einstellung der Sozialhilfe irgendwie seinen Lebensunterhalt fristen konnte, befreit noch nicht von der Nachzahlung der diesem allenfalls gebührenden Leistungen. VwGH 96/08/0021 v. 17.10.1996. (Bescheid aufgehoben)