( ASVG § 500ff., § 228 Abs 1 Z 10 ) Durch die Ersatzzeitenregelung des § 228 Abs 1 Z 10 ASVG für Zeiten der Kindererziehung wurde keine derartige Vertrauenslage für Begünstigungswerber geschaffen und wurden keine Rechtspositionen eingeräumt, die den späteren Eingriff des Gesetzgebers durch rückwirkende Außerkraftsetzung wenige Monate nach dem Inkrafttreten als verfassungswidrig erkennen ließen. VwGH 95/08/0214 und VwGH 95/08/0215 v. 20.02.1996. (Bescheide aufgehoben)