( ASVG § 410 Abs 1 Z 7 ) Einer meritorischen Entscheidung über einen Antrag des Masseverwalters auf eine von der konkursmäßigen Feststellung einer Beitragsforderung abweichende, für das Konkursverfahren wirksame Feststellung durch die Gebietskrankenkasse steht die für das Konkursverfahren bindende Wirkung der genannten Feststellung entgegen. VwGH 93/08/0192 v. 14.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)