( ASVG § 273 ) Ein Kundendienstleiter und Kundendienstberater mit überwiegender technischer Qualifikation kann auf den Beruf eines Garantiesachbearbeiter s verwiesen werden, bei dem es sich eindeutig um einen technischen Beruf handelt. Ein unzumutbarer sozialer Abstieg ist bei Ausübung des Verweisungsberufes nicht zu erwarten. OGH 10 Ob S 2045/96z v. 23.04.1996.