( EStG § 27 Abs 1 Z 7, § 2 Abs 3 ) Eine Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten unterliegt nur dann der Einkommensteuer, wenn sie im Rahmen einer der im EStG taxativ aufgezählten Einkunftsarten zufließt.