( EStG § 24 ) In der Schenkung eines überschuldeten Betriebes liegt keine Betriebsveräußerung.
VwGH 95/13/0290 v. 24.09.1996
Gemäß § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 sind Veräußerungsgewinne Gewinne, die u.a. bei der Veräußerung des ganzen Betriebes oder eines Teilbetriebes erzielt werden. Als Veräußerung im Sinne des § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums am Betrieb zu verstehen. Sie zieht eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung u.a. eines Betriebes oder Teilbetriebes an eine bestimmte Person nach sich, von der vor allem bisher nicht aufgedeckte stille Reserven erfasst werden. Keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung im Sinne des § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist die Schenkung.