( EStG § 2 Abs 2 ) Liegt der Unternehmensschwerpunkt bei der vermögensverwaltenden Vermietung, kommt es ungeachtet der Einstufung sämtlicher Einkünfte einer Mitunternehmerschaft als gewerblich nicht zur Anwendung des Verlustausgleichs. BMF v. 30.09.1996. (RdW 1996/563, Heft 11)