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Kein Entschädigungsanspruch für unentgeltliche Pflege von Familienangehörigen

SozialversicherungARD 4810/35/97 Heft 4810 v. 28.1.1997

( RL 79/7/EWG Art 2 ) Art 2 RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit erstreckt sich nicht auf eine Person, die eine in der Betreuung ihres behinderten Ehepartners bestehende unentgeltliche Tätigkeit ausübt, gleichviel welchen Umfang diese Tätigkeit hat und welche Kenntnisse für ihre Ausübung erforderlich sind, wenn die betreffende Person dafür weder eine Erwerbstätigkeit aufgegeben noch die Arbeitssuche unterbrochen hat.

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