( MSchG § 10a ) Sollen sich zwei Verkäuferinnen im Modebereich während eines befristeten Dienstverhältnisses profilieren (das Dienstverhältnis sollte mit der geeigneteren fortgesetzt werden), entspricht eine solche allein im Interesse des Arbeitgebers gelegene Befristung nicht den gesetzlichen Rechtfertigungsgründen und steht daher der gesetzlichen Ablaufhemmung des MSchG bei Eintritt einer Schwangerschaft nicht entgegen. OGH 9 Ob A 2237/96b v. 25.09.1996.