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Verlust des Krankengeldes durch Unterlassung der Krankenstandsmeldung

ArbeitsrechtARD 4810/28/97 Heft 4810 v. 28.1.1997

( Wr. VBO § 12, § 19, AngG § 8 Abs 8 ) Erfüllt ein Wiener Vertragsbediensteter im Falle der Dienstverhinderung nicht unverzüglich seine gesetzliche Melde- und Bescheinigungspflicht, sondern erst nach Wiederantritt des Dienstes, verliert er seinen Anspruch auf Entgelt für die Zeit der Dienstverhinderung.

OGH 9 Ob A 2131/96i v. 04.09.1996

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