( AngG § 27 Z 1 ) Die Mitteilung der bevorstehenden eigenen Erkrankung durch einen Arbeitnehmer an Kunden ist keine eine Entlassung rechtfertigende Pflichtverletzung, die der Verletzung organisatorischer "Interna" oder eines Betriebsgeheimnisses entspricht.
ASG Wien 14 Cga 194/94i v. 05.03.1996