Sind hinterzogene Steuern und Sozialabgaben zu passivieren ? Artikel von Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, der sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes/BRD R 73/95 v. 16. 12. 1996 auseinandersetzt, wonach hinterzogene SV-Beiträge in dem Wirtschaftsjahr zu passivieren sind, in dem sie entstanden sind. (RdW 1996/608, Heft 12)