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GGG § 26

SteuerARD 4803/26/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( GGG § 26 ) Einwendungen gegen die Richtigkeit der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeteilten Bemessungsgrundlage für Eintragungsgebühren eines Baurechts können auch noch im Berichtigungsverfahren erhoben werden. VwGH 96/16/0104 v. 20.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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