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BAO § 260 Abs 2 lit d

SteuerARD 4803/16/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( BAO § 260 Abs 2 lit d ) § 41 Abs 3 EStG besagt nicht, daß andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte unter S 10.000,- keine steuerbaren Einkünfte sind, sondern ist eine Bestimmung eigener Art über die Steuerfreiheit bestimmter Einkünfte, so daß auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unter S 10.000,- neben lohnsteuerpflichtigen Bezügen vom Einkommensteuerbescheid bei Prüfung der Senatszuständigkeit zu berücksichtigen sind. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII 1996, 94/215/05. (ÖStZ 1996/572, Heft 23)

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