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BAO § 93, UStG § 11 Abs 14

SteuerARD 4803/14/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( BAO § 93, UStG § 11 Abs 14 ) Eine Bescheidbegründung kann in der Gegenschrift nicht nachgeholt werden (hier: zur Ermittlungspflicht, ob eine einer Rechnung gleichstehende Gutschrift erteilt wurde). VwGH 94/13/0164 v. 24.09.1996. (Bescheid aufgehoben)

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