( ASVG § 175 Abs 1 und Abs 2 Z 1 ) Dient eine Treppe, mit der eine zumindest teilweise betrieblich genutzte Wohndiele architektonisch in besonderer Weise gestaltet wurde, ihrer Zweckbestimmung nach nur zur Erreichung des rein privaten Wohnbereiches, steht ein Sturz auf dieser Treppe nicht unter UV-Schutz.
OGH 10 Ob S 2069/96d v. 07.05.1996