( ARG § 10 Abs 1 Z 7 ) Der Umsatzausfall des Auftraggebers eines Arbeitgebers, der bei Umbauarbeiten an der Betriebsanlage des Auftraggebers während der Wochenendruhe Arbeitskräfte beschäftigt, bewirkt keinen mit einem Betriebsstillstand verbundenen erheblichen Schaden.
VwGH 96/11/0098 v. 01.10.1996