( AngG § 27 Z 1 )Der Revision gegen das Urteil des OLG Innsbruck 15 Ra 58/96h v. 29.05.1996 = ARD 4759/26/96, wonach sich eine Führungskraft, die nach eigener Kündigung, um ein eigenes Unternehmen aufzubauen, vertrauensunwürdig macht, wenn sie Vorbereitungshandlungen zum konkreten Abschluß von Geschäften mit Kunden des Arbeitgebers trifft, ohne den Arbeitgeber über den Charakter dieser Vorbereitungshandlungen als bloße Sondierung des Markt es zu informieren, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 2234/96m v. 16.10.1996.