vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geminderte Arbeitsfähigkeit

SozialversicherungARD 4793/29/96 Heft 4793 v. 19.11.1996

(ASVG § 253d) Kann ein Kfz-Meister und Werkstättenleiter, der auch Kfz-Mechanikerarbeiten durchführt, diese nicht mehr verrichten, hat er deswegen noch keinen Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.

OGH 10 Ob S 2061/96b v. 23.04.1996

Mit der durch die 51. ASVG-Novelle ab 1. 7. 1993 eingeführten vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 253d ASVG) wurde eine neue Leistung der Pensionsversicherung geschaffen, die jedoch weitgehend die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG und Berufsunfähigkeitspension gemäß § 273 Abs 3 ASVG zu einer vorzeitigen Alterspension zusammenfaßt, wobei jedoch hinsichtlich Wartezeit und Anfallsalter bedeutsame Unterschiede zu den übrigen vorzeitigen Alterspensionen bestehen. Sie kann bereits mit der Vollendung des 55. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit ist gegenüber der Wartezeit bei einer Alterspension klarer definiert. Gegenüber der Inanspruchnahme einer Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG sind die Anspruchsvoraussetzungen jedoch erschwert. Der Zweckbestimmung dieser Leistung entsprechend wird sie durch eine ausgeübte Erwerbstätigkeit beeinflußt. Wie bei allen vorzeitigen Alterspensionen fällt bei einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze die Pension weg.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte