(ABGB § 863, AngG § 26, MSchG § 10) Tritt eine werdende Mutter nach einem Krankenstand ihren Dienst unentschuldigt nicht mehr an und lassen die Nebenumstände berechtigt auf einen schlüssigen Austritt schließen, sieht das MSchG keinen dem Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz analogen Austrittsschutz vor.
OLG Linz 11 Ra 58/95 v. 24.08.1995