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Verlängerung der Schutzfrist nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten

ArbeitsrechtARD 4788/30/96 Heft 4788 v. 29.10.1996

(MSchG § 5 Abs 1) Erfolgt eine Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung vor dem errechneten Geburtstermin, verlängert sich die 12-wöchige Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, um den die Geburt verfrüht erfolgte, höchstens jedoch auf 16 Wochen.

OGH 10 Ob S 2248/96b v. 20.08.1996

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