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Austritt wegen Hautallergie trotz adäquaten Ersatzarbeitsplatzes

ArbeitsrechtARD 4787/14/96 Heft 4787 v. 25.10.1996

(AngG § 26 Z 1, GewO § 82a) Bietet ein Arbeitgeber seiner an einer Allergie leidenden Arbeitnehmerin (Friseurin) einen adäquaten nicht gesundheitsgefährdenden Ersatzarbeitsplatz an, der noch im Berufsbild der Arbeitnehmerin liegt, ist ein Austritt wegen Gesundheitsgefährdung ungerechtfertigt.

OGH 8 Ob A 2048/96a v. 25.04.1996

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