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Kommunalsteuerpflicht des Komplementär-GmbH-Geschäftsführers

Lohnsteuer und AbgabenARD 4786/35/96 Heft 4786 v. 22.10.1996

(KommStG § 3 Abs 2) Die Arbeitslöhne an den Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, deren einziger Betriebszweck die Geschäftsführung einer KG ist, unterlag in der Stammfassung des KommStG vor dem 27. 8. 1994 nicht der Kommunalsteuer.

VwGH 96/14/0015 v. 08.08.1996

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