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Ktn. VBO § 57

ArbeitsrechtARD 4786/30/96 Heft 4786 v. 22.10.1996

(Ktn. VBO § 57) Verzögerungen in einem Disziplinarverfahren haben in der Regel keine Verwirkung des Entlassungsrechts zur Folge. Vom Gericht sind nur grobe Verfahrensverstöße, die Auswirkungen auf das Disziplinarerkenntnis gehabt hätten, überprüfbar. OGH 9 Ob A 150/95 v. 25.10.1995.

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