vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lehrverhältnis im Konkurs

ArbeitsrechtARD 4786/24/96 Heft 4786 v. 22.10.1996

(BAG § 14 Abs 2 lit d) Weder die Konkurseröffnung noch die faktische Einstellung oder Stillegung des Betriebes noch das Melden des Ruhens der Gewerbeausübung durch den Lehrberechtigten noch die vom Konkursgericht angeordnete Sperre und Versiegelung der Geschäftsräume führt zu einer rechtlichen Unfähigkeit der Lehrlingsausbildung und somit auch nicht zu einer ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses.

OGH 9 Ob A 2113/96t v. 10.07.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte