vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EFZG § 5

ArbeitsrechtARD 4784/21/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

(EFZG § 5) Liegt keine die Kündigung beschränkende oder ausschließende Vereinbarung vor, kann der Arbeitgeber auch während des Krankenstandes unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist und des Kündigungstermins kündigen. Hiebei behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht, bis zur Höchstdauer nach § 2 EFZG, auch wenn das Dienstverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt endet. OLG Linz 11 Ra 68/95 v. 11.08.1995. (Slg. 11.333) (

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte